Gstaad Card - Fragen für Gastgeber

Für wie viele Ferienwohnungs-Gäste kann ich die Gstaad Card ausstellen?

Die Gstaad Card erhalten sämtliche Gäste, welche Ihre Ferienwohnung oder Ihr Chalet buchen – unabhängig davon, ob die Buchung über Gstaad Saanenland Tourismus oder direkt über Sie erfolgt.

Sind Sie selbst auswärtiger Vermieterin, also nicht in der Gemeinde registriert, in der sich Ihre Zweitwohnung befindet, können Sie für sich und Ihre Familie Jahreskarten beziehen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Abschnitt «Fragen für Zweitwohnungsbesitzer».

Erhalten alle Gäste die Gstaad Card bereits ab einer Übernachtung?

Jeder Übernachtungsgast hat Anspruch auf eine personalisierte Gstaad Card für die Dauer seines Aufenthaltes, bereits ab der ersten Übernachtung

Erhalten auch Hunde eine Gstaad Card?

Hunde haben kein Anrecht auf die Gstaad Card. Für den öffentlichen Verkehr muss ein Ticket gelöst werden (siehe Hinweise).

In welcher Form wird die Gstaad Card ausgestellt?

Wenn Sie in einer Ferienwohnung, einem Bed & Breakfast, den meisten Hotels oder auf Campingplätzen übernachten, erhalten Sie von Ihrem Gastgeber*in einen Registrierungslink. Nach der Registrierung erhalten Sie per E-Mail Zugang zum «Concierge myGstaad», Ihrem digitalen Ferienbegleiter.

Nach dem Erstellen eines Benutzernamens und Passworts können Sie im «Concierge myGstaad» Ihre digitale Gstaad Card(s) aktivieren und nutzen (siehe Anleitung). Gästekarten, die über Concierge myGstaad versendet wurden, können nicht ausgedruckt werden.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihren Gastgeber.

Falls Sie in einer Gruppenunterkunft übernachten oder die oben genannten Bedingungen nicht zutreffen, erhalten Sie die digitale Gstaad Card mit den entsprechenden QR-Codes direkt per E-Mail. Sie können diese:

  • auf Ihr Smartphone laden
  • als Print@Home ausdrucken.

Beim Einlösen eines Angebots wird der QR-Code jeweils von den Leistungsträgern abgescannt. Es gibt zwei QR-Codes:

  • 1x Gstaad Card
  • 1x ÖV (öffentlicher Verkehr)

Ich bin Vermieterin - Wie stelle ich die Gstaad Cards für meine Gäste aus?

  • Als Gastgeber, wie Hotel, Gruppenunterkunft, Camping, Ferienwohnungsbesitzer (mit Vermietung über Gstaad Saanenland Tourismus) oder Bed & Breakfast, erfahren Sie in den Manuals und E-Learning Videos (www.gstaad.ch/gstaadcard-inside), wie das Ausstellen der Gstaad Card funktioniert. 
  • Wenn Sie Ihre Ferienwohnung nicht über Gstaad Saanenland Tourismus vermieten, können Sie für Ihre Gäste befristete Gstaad Cards auf www.gstaad.ch/gstaadcard-inside unter «Zweitwohnungsbesitzer» ausstellen.

Muss für jeden Gast eine individuelle Gstaad Card ausgestellt werden?

Jede Gstaad Card ist personalisiert und ausschliesslich für die registrierte Person gültig.
Die Karte ist nicht übertragbar.
Karten mit generischen oder unzulässigen Bezeichnungen wie „Gast 1“, „Kind Müller“ etc. verstossen gegen die Nutzungsrichtlinien und werden gesperrt.

Wann soll der Link an den Gast gesendet werden?

Der Zeitpunkt der Ausstellung der Gstaad Card liegt im Ermessen der Gastgeberin bzw. des Gastgebers.
Empfehlung: Etwa 1–2 Wochen vor Anreisenicht zu früh, es sei denn, der Gast benötigt die Karte bereits im Voraus, z. B. zur Buchung eines exklusiven Erlebnisses. Die Erlebnisse können unter www.gstaad.ch/gstaadcard entdeckt und gebucht werden.

Ist es erlaubt, eine «Testkarte» auf den eigenen Namen auszustellen, um den Ablauf zu üben und die Vorgänge auch von Gastseite her durchzuspielen?

Sie dürfen eine «Testkarte» auf den eigenen Namen ausstellen und den Ablauf bis zum Speichern der Voranmeldung der Gästekarten-Produktion durchspielen und anschliessend die Voranmeldung wieder löschen (die Gstaad Card wird automatisch ungültig).

Ferienwohnungen: Warum kann bei Buchungen über e-domizil der Pre-CheckIn Link nicht durch Gstaad Saanenland Tourismus oder durch e-domizil selbst gesendet werden?

Gstaad Saanenland Tourismus darf aus datenschutzrechtlichen Gründen diese Gäste nicht direkt kontaktieren (Kontakt immer über Buchungsstelle). Der Vermieter darf, weil der Vertrag zwischen ihm und dem Gast besteht.
Siehe Manual «Gstaad Card erstellen», 7.1., Seite 15.

Kann ich dem Gast im WebClient den Link zum Concierge erneut senden?

Falls der Concierge myGstaad (PIA) nicht aktiviert wurde, kann über den WebClient aus der Gästemeldung das PIA-Einladungsmail an den Gast erneut versendet werden. Siehe Beschrieb