Gstaad Card - Fragen für Gastgeber

Für wie viele Ferienwohnungs-Gäste kann ich die Gstaad Card ausstellen?

Die Gstaad Card erhalten sämtliche Gäste, welche Ihre Ferienwohnung/Ihr Chalet buchen, sei es über Gstaad Saanenland Tourismus oder über Sie direkt.
Sind Sie selbst auswärtige/r Vermieter*in, d.h. nicht in der Gemeinde registriert, in der sich die Zweitwohnung befindet, können Sie für sich und Ihre Familie Jahreskarten beziehen (weitere Informationen dazu siehe «Fragen für Zweitwohnungsbesitzer»).

Erhalten alle Gäste die Gstaad Card bereits ab einer Übernachtung?

Jeder Übernachtungsgast hat Anrecht auf eine personalisierte Gästekarte während seines Aufenthaltes, bereits ab einer Übernachtung.

Erhalten auch Hunde eine Gstaad Card?

Hunde haben kein Anrecht auf die Gstaad Card. Für den öffentlichen Verkehr muss ein Ticket gelöst werden (siehe ).

In welcher Form wird die Gstaad Card ausgestellt?

Wenn Sie in einer Ferienwohnung, einem Bed & Breakfast, den meisten Hotels oder auf Campingplätzen übernachten, erhalten Sie von Ihrem Gastgeber*in einen Registrierungslink. Nach der Registrierung erhalten Sie per E-Mail Zugang zum «Concierge myGstaad», Ihrem digitalen Ferienbegleiter.

Nach dem Erstellen eines Benutzernamens und Passworts können Sie im «Concierge myGstaad» Ihre digitale Gstaad Card(s) aktivieren und nutzen (siehe ).

Falls Sie in einer Gruppenunterkunft übernachten oder die oben genannten Bedingungen nicht zutreffen, erhalten Sie die digitale Gstaad Card mit den entsprechenden QR-Codes direkt per E-Mail. Sie können diese:

  • auf Ihr Smartphone laden
  • als Print@Home ausdrucken.

Beim Einlösen eines Angebots wird der QR-Code jeweils von den Leistungsträgern abgescannt. Es gibt zwei QR-Codes:

  • 1x Gstaad Card
  • 1x ÖV (öffentlicher Verkehr)

Wie stelle ich die Gstaad Cards für meine Gäste aus?

  • Als Gastgeber, wie Hotel, Gruppenunterkunft, Camping, Ferienwohnungsbesitzer (mit Vermietung über Gstaad Saanenland Tourismus) oder Bed & Breakfast, erfahren Sie in den Manuals und E-Learning Videos (), wie das Ausstellen der Gstaad Card funktioniert. 
  • Wenn Sie Ihre Ferienwohnung nicht über Gstaad Saanenland Tourismus vermieten, können Sie für Ihre Gäste befristete Gstaad Cards auf www.gstaad.ch/gstaadcard-inside unter «Zweitwohnungsbesitzer» ausstellen.

Muss für jeden Gast eine individuelle Gstaad Card ausgestellt werden?

Jeder Gast erhält eine eigene, persönliche Gstaad Card.
Die Karte ist nicht übertragbar und gilt nur für die registrierte Person.
Karten mit Aufdruck „Gast 1“, „Kind Müller“ etc. sind unzulässig und werden gesperrt.

Wann soll der Link an den Gast gesendet werden?

Das kann jede/r Gastgeber*in selbst entscheiden. Empfehlung: ca. 1-2 Wochen vor Anreise (nicht zu früh – ausser der Gast benötigt die Gstaad Card bereits, um ein exklusives Erlebnis zu buchen). Die Erlebnisse können unter www.gstaad.ch/gstaadcard entdeckt und gebucht werden.

Ist es erlaubt, eine «Testkarte» auf den eigenen Namen auszustellen, um den Ablauf zu üben und die Vorgänge auch von Gastseite her durchzuspielen?

Sie dürfen eine «Testkarte» auf den eigenen Namen ausstellen und den Ablauf bis zum Speichern der Voranmeldung der Gästekarten-Produktion durchspielen und anschliessend die Voranmeldung wieder löschen (die Gstaad Card wird automatisch ungültig).

Ferienwohnungen: Warum kann bei Buchungen über e-domizil der Pre-CheckIn Link nicht durch Gstaad Saanenland Tourismus oder durch e-domizil selbst gesendet werden?

Gstaad Saanenland Tourismus darf aus datenschutzrechtlichen Gründen diese Gäste nicht direkt kontaktieren (Kontakt immer über Buchungsstelle). Der Vermieter darf, weil der Vertrag zwischen ihm und dem Gast besteht.
Siehe Manual «Gstaad Card erstellen», 7.1., Seite 15.

Kann ich dem Gast im WebClient den Link zum Concierge erneut senden?

Falls der Concierge myGstaad (PIA) nicht aktiviert wurde, kann über den WebClient aus der Gästemeldung das PIA-Einladungsmail an den Gast erneut versendet werden. Siehe Beschrieb