Gstaad Card - Fragen für Gastgeber

Für wie viele Ferienwohnungs-Gäste kann ich die Gstaad Card ausstellen?

Die Gstaad Card erhalten sämtliche Gäste, welche Ihre Ferienwohnung/Ihr Chalet buchen, sei es über Gstaad Saanenland Tourismus oder über Sie direkt.
Sind Sie selbst auswärtige/r Vermieter*in, d.h. nicht in der Gemeinde registriert, in der sich die Zweitwohnung befindet, können Sie für sich und Ihre Familie Jahreskarten beziehen (weitere Informationen dazu siehe «Fragen für Zweitwohnungsbesitzer»).

Erhalten alle Gäste die Gstaad Card bereits ab einer Übernachtung?

Jeder Übernachtungsgast hat Anrecht auf eine personalisierte Gästekarte während seines Aufenthaltes, bereits ab einer Übernachtung.

Erhalten auch Hunde eine Gstaad Card?

Nein, Hunde haben kein Anrecht auf die Gstaad Card. Auf den Bergbahnen fahren Hunde gratis. Für den öffentlichen Verkehr muss ein Ticket gelöst werden.

In welcher Form wird die Gstaad Card ausgestellt?

Ferienwohnungen (nur wenn über Gstaad Saanenland Tourismus buchbar), Bed &Breakfast sowie die meisten Hotels und Campingplätze:
Der Gast erhält per E-Mail den Zugang zum «Concierge myGstaad», dem digitalen Ferienbegleiter. Darin kann der Gast seine Gstaad Card(s) aktivieren (siehe Manual «Gstaad Card erstellen»).
Von Gruppenunterkünften*, einzelnen Hotels und Camping, allen anderen Gastgebern sowie bei Nichtaktivierung der Gstaad Card(s) im «Concierge myGstaad»** erhält der Gast die Gstaad Card(s) per E-Mail zugesandt.

*Versand aus dem feratel CardSystem (siehe Manual «Gstaad Card erstellen_Gruppen»)
**automatischer Nachversand um Mitternacht nach Anreise

Die per E-Mail zugesandte Gstaad Card mit entsprechendem/n QR-Code(s) kann der Gast entweder:


  • auf sein Smartphone laden oder
  • als Print@Home ausdrucken

Der QR-Code wird von den Leistungsträgern beim Einlösen des Angebotes jeweils abgescannt.
Es gibt zwei QR-Codes (1x Gstaad Card & 1x ÖV).

Wie stelle ich die Gstaad Cards für meine Gäste aus?

Wie das Ausstellen der Gstaad Card für Sie als Gastgeber (Hotel, Gruppenunterkunft, Camping, Ferienwohnungsbesitzer (nur mit Vermietung über Gstaad Saanenland Tourismus) oder Bed & Breakfast) funktioniert, erfahren Sie in den Manuals und E-Learning Videos ().

Wenn Sie Ihre Ferienwohnung nicht über Gstaad Saanenland Tourismus vermieten, können Sie für Ihre Gäste befristete Gstaad Cards auf www.gstaad.ch/gstaadcard-inside unter «Zweitwohnungsbesitzer» ausstellen.

Muss für jeden Gast eine individuelle Gstaad Card ausgestellt werden?

Ja, für jeden Gast muss eine separate persönliche Karte ausgestellt werden.
Karten mit Aufdruck „Gast 1“, „Kind Müller“ etc. sind unzulässig und werden gesperrt.

Wann soll der Link an den Gast gesendet werden?

Das kann jede/r Gastgeber*in selbst entscheiden. Empfehlung: ca. 1-2 Wochen vor Anreise (nicht zu früh – ausser der Gast benötigt die Gstaad Card bereits, um ein exklusives Erlebnis zu buchen). Die Erlebnisse können unter www.gstaad.ch/gstaadcard entdeckt und gebucht werden.

Ist es erlaubt, eine «Testkarte» auf den eigenen Namen auszustellen, um den Ablauf zu üben und die Vorgänge auch von Gastseite her durchzuspielen?

Ja, das ist möglich. Sie können den Ablauf bis zum Speichern der Voranmeldung der Gästekarten-Produktion durchspielen und anschliessend die Voranmeldung wieder löschen (die Gstaad Card wird automatisch ungültig).

Ferienwohnungen: Warum kann bei Buchungen über Interhome und e-domizil der Pre-CheckIn Link nicht durch Gstaad Saanenland Tourismus oder durch Interhome/e-domizil selbst gesendet werden?

Gstaad Saanenland Tourismus darf aus datenschutzrechtlichen Gründen diese Gäste nicht direkt kontaktieren (Kontakt immer über Buchungsstelle). Der Vermieter darf, weil der Vertrag zwischen ihm und dem Gast besteht.
Siehe Manual «Gstaad Card erstellen», 7.1., Seite 15.