Fischen (Staatsgewässer) Saane
An der Saane besteht ganzjährig die Möglichkeit zu angeln, allerdings sind die Schonzeiten der einzelnen Fischarten einzuhalten. Die Schonzeit für die Bachforelle ist zwischen dem 01. Oktober und dem 15. März. Für alle anderen Fischarten gilt eine Schonzeit zwischen dem 16. März und dem 31. März.
Achtung: Bewilligung erforderlich
Für das Fischen in staatlichen Gewässern ist ein Patent erforderlich.
Jahres-, Monats-, Wochen- und Tagespatente gibt es bei den Tourismusbüros in Gstaad, Saanen und Schönried.
Generell müssen alle Fischer eigentverantwortlich dafür Sorge tragen, dass sie das Fischereireglement des Kanton Berns einhalten.
Preise, weitere Verkaufsstellen und Infos unter www.weu.be.ch