Allgemeine Buchungsbedingungen Gstaad Saanenland Tourismus

Gstaad Saanenland Tourismus (nachstehend GST genannt) vermittelt Hotel- und Bed & Breakfast Zimmer, Ferienwohnungen und -chalets (nachstehend wird nur Ferienwohnung verwendet) sowie Aktivitäten, Mietmaterial, Tickets usw. von Drittanbietern. GST tritt ausschliesslich als Vermittler zwischen Gast und Hotel, Bed & Breakfast, Ferienwohnungsvermieter und weiteren Drittanbietern auf.

1. Vertrag über Hotel-, Bed & Breakfast- und Ferienwohnungsbuchungen

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung von GST zu Stande. Der Gast/Mieter anerkennt bei Buchung die Buchungs- und Vertragsbedingungen. GST bestätigt schriftlich oder per E-Mail die Buchung im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Hotels, Bed & Breakfast, Ferienwohnungsvermieters und allfällig weiterer gebuchten Drittanbietern.

Ferienwohnungen, Hotel- und Bed & Breakfast-Zimmer dürfen nur mit der bei Ausschreibung aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Kinder und Babies werden mitgezählt (ausser bei der Ausschreibung finden sich anderweitige Angaben). Das Hotel, Bed & Breakfast sowie der Ferienwohnungsvermieter sind berechtigt, überzählige Personen aus der Unterkunft zu weisen und bei Weigerung den Vertrag ohne Rückzahlung des Preises aufzulösen.

Die Hausordnung ist einzuhalten.

2. Geltungsbereich für Pauschalreisen

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn die Beförderung zusammen mit der Unterbringung oder einer anderen wesentlichen touristischen Leistung von GST zu einem Gesamtpreis angeboten wird und mindestens 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung miteinschliesst.

3. Aktivitäten von Drittanbietern

Aktivitäten, Materialvermietung, Tickets usw. werden von GST ausschliesslich vermittelt. Der Gast schliesst den Vertrag direkt mit dem entsprechenden Anbieter ab.

4. Zahlungsbedingungen

Die Preise werden in Schweizer Franken publiziert. Zahlungen werden von GST ausschliesslich in Schweizer Franken akzeptiert.

Allfällige Bankspesen gehen zu Lasten des Gastes.

Für Reservationen von Ferienwohnungen und Bed & Breakfast Zimmer:

  • Anzahlung:40 % des Mietpreises, bei Beträgen bis CHF 300.00 der ganze Betrag, zahlbar innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird die Anzahlung bei der Buchung sofort belastet. Zuzüglich Annullationskostenversicherung (optional). Für nicht online getätigte Reservationen von Ferienwohnungen wird eine Buchungsgebühr von CHF 10.00 zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • Restzahlung: zahlbar bis spätestens 30 Tage vor Anreise.
  • Erfolgt die Buchung weniger als 31 Tage vor Anreise ist der ganze Betrag sofort bei Erhalt der Bestätigung zur Zahlung fällig.
  • Bei Last-Minute Buchungen, das heisst bei Buchungen weniger als 8 Tage vor Anreise, wird der gesamte Betrag der Kreditkarte (oder TWINT) belastet.
  • Bei einigen Ferienwohnungen muss bei Anreise eine Kaution in bar und in Schweizer Franken hinterlegt werden; siehe Ziffer 9.

Für Reservationen von Hotelzimmer:Bei der jeweiligen Ausschreibung finden Sie die Angaben über die Zahlungsmodalitäten:

Inkasso durch GST:

  • Anzahlung in der Höhe von 40% des Gesamtbetrages, bei Beträgen bis CHF 300.00 der ganze Betrag, zuzüglich Annullationskostenversicherung (optional): zahlbar innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
  • Restzahlung: zahlbar bis spätestens 30 Tage vor Anreise.
  • Erfolgt die Buchung weniger als 31 Tage vor Anreise ist der ganze Betrag sofort bei Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
  • Bei Last-Minute Buchungen, das heisst bei Buchungen weniger als 8 Tage vor Anreise, wird der gesamte Betrag der Kreditkarte (oder TWINT) belastet.

Inkasso durch Hotel:

  • Die Kreditkartendaten des Gastes können als Garantie für die Buchung angefordert werden. Schliesst der Gast die optionale Annullationskostenversicherung ab, belastet GST die Versicherungsprämie der Kreditkarte des Gastes. Die Kreditkartenangaben des Gastes werden an das Hotel übermittelt.
  • Die Bezahlung der gebuchten Hotelleistung erfolgt im Hotel bei Anreise.
  • Bei Annullierung der Buchung oder Nicht-Antritt (No-Show) behält das Hotel sich vor, die Kreditkarte des Gastes mit bis zu 100% des Gesamtbuchungsbetrages zu belasten. Siehe dazu die Annullierungsbedingungen.
  • Für Reservationen von Pauschalen:
  • Bei Pauschalreisen ist immer der ganze Betrag zur Zahlung fällig, zahlbar innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
  • Bei Last-Minute Buchungen (weniger als 15 Tage vor Anreise) wird der gesamte Betrag der Kreditkarte (oder TWINT) belastet.
  • Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken inkl. Mehrwertsteuer und der gesetzlichen Kurtaxe.


Für Reservationen von Aktivitäten, Mietmaterial, Tickets usw.:

Inkasso durch GST:

  • Der Gesamtbetrag ist zahlbar innert 14 Tagen.
  • Erfolgt die Buchung weniger als 31 Tage vor der Aktivität sowie bei Buchungen von datumunabhängigen Leistungen wird der gesamte Betrag bei Buchung der Kreditkarte (oder TWINT) belastet.

Inkasso durch Drittanbieter:

  • Die Bezahlung der gebuchten Leistung erfolgt direkt beim Drittanbieter. Es gelten die bei der Ausschreibung der entsprechenden Leistung sowie in der Reservations-Bestätigung aufgeführten Zahlungsbedingungen und -fristen des Drittanbieters. 

5. Bankverbindung GST

Berner Kantonalbank, CH-3780 Gstaad

Konto CH14 0079 0016 9012 8105 4

Clearing-Nr. 790, Swift-Code: KBBECH22

6. Stornierung (Annullierung) des Vertrages durch den Gast, vorzeitige Abreise

Bei einer Stornierung (Annullierung) eines Vertrages durch den Gast entstehen folgende Kosten: 

Für Reservationen von Ferienwohnungen:

  1. Erfolgt die Stornierung bis 60 Tage vor Anreise oder kann die Ferienwohnung zu gleichen Konditionen (gleiche Dauer und gleicher Preis) weitervermietet werden: Keine Annullierungskosten. Die Prämie einer (optional) abgeschlossenen Annullationskostenversicherung und bei nicht online getätigten Buchungen die Buchungsgebühr von CHF 10.00 bleibt geschuldet. Den Vermieter trifft keine Pflicht, besondere Anstrengungen zur Weitervermietung zu unternehmen.
  2.  Kann die Ferienwohnung nicht weitervermietet werden oder zu schlechteren Bedingungen (und das vom Ersatzmieter zu bezahlende Buchungstotal (exklusiv Bettwäsche und Endreinigung, sofern in der Rechnung separat ausgewiesen) erreicht nicht die nachfolgend genannten Prozentsätze, so ist die Differenz als Annullierungskosten zu bezahlen) werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
  3. Stornierung 59 bis 30 Tage vor Anreise: 40 % des Buchungstotals (exkl. Bettwäsche und Endreinigung, sofern in der Rechnung separat ausgewiesen), zuzüglich Prämie allfällig abgeschlossener Annullationskostenversicherung sowie bei nicht online getätigten Buchungen die Buchungsgebühr von CHF 10.00.
  4. Stornierung 29 bis 0 Tage vor Anreise oder No-Show: Der gesamte Buchungsbetrag (exkl. Bettwäsche und Endreinigung, sofern in der Rechnung separat ausgewiesen) ist zur Zahlung fällig und allfällige Nachzahlungen werden dem Gast/Mieter in Rechnung gestellt.

Eine allfällige Rückerstattung erfolgt erst nach Ablauf des gebuchten Ferienzeitraums resp. bei Weitervermietung. 

Für Reservationen von Hotel- und Bed & Breakfast Zimmer sowie für Pauschalen:

Es gelten die bei der Ausschreibung der entsprechenden Leistung sowie in der Reservations-Bestätigung aufgeführten Stornierungsbedingungen. Für den Fall, dass bei Pauschalen keine Stornobedingungen aufgeschaltet sind resp. das betreffende Hotel resp. Bed & Breakfast keine eigenen Stornierungsbedingungen hinterlegt hat, gelten nachfolgende Bestimmungen:

Inkasso durch GST:

  1. Erfolgt die Stornierung bis 14 Tage vor Anreise oder bei Weitervermietung der Zimmer zu den gleichen Konditionen (gleiche Dauer und gleicher Preis): Keine Annullierungskosten. Die Prämie einer allfällig abgeschlossenen Annullationskostenversicherung bleibt geschuldet. 
  2.  Kann das Zimmer nicht oder nur zu schlechteren Bedingungen weitervermietet werden (und der vom Ersatzmieter zu bezahlende Buchungsbetrag erreicht nicht die nachfolgend genannten Prozentsätze, so ist die Differenz als Annullierungskosten zu bezahlen), werden folgende Annullierungskosten zur Zahlung fällig: 

Stornierung 13 bis 0 Tage vor Anreise oder No-Show: Der gesamte Buchungsbetrag ist zur Zahlung fällig und allfällige Nachzahlungen werden dem Gast in Rechnung gestellt.

Eine allfällige Rückerstattung erfolgt erst nach Ablauf des gebuchten Ferienzeitraums resp. bei Weitervermietung.

Inkasso durch Hotel (gilt nur für Hotelbuchungen):


  1. Erfolgt die Stornierung bis 14 Tage vor Anreise oder bei Weitervermietung der Zimmer zu den gleichen Konditionen (gleiche Dauer und gleicher Preis): keine Annullierungskosten. Die Prämie einer allfällig abgeschlossenen Annullationskostenversicherung bleibt geschuldet. 
  2. Kann das Zimmer nicht oder nur zu schlechteren Bedingungen weitervermietet werden (und der vom Ersatzmieter zu bezahlende Buchungsbetrag erreicht nicht die nachfolgend genannten Prozentsätze, so ist die Differenz als Annullierungskosten zu bezahlen), werden folgende Annullierungskosten zur Zahlung fällig: Stornierung 13 bis 0 Tage vor Anreise oder No-Show: Der gesamte Buchungsbetrag ist zur Zahlung fällig und wird dem Gast in Rechnung gestellt respektive durch das Hotel der Kreditkarte des Gastes belastet.


Für Reservationen von Aktivitäten, Mietmaterial, Tickets usw.: Es gelten die Annullierungsbedingungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. 

Vorzeitige Abreise, Reiseabbruch: Bei vorzeitiger Abreise oder Reiseabbruch bleibt der gesamte Preis geschuldet. Es erfolgt keine Rückzahlung nicht bezogener Leistungen

Berechnung der Fristen: Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen der Mitteilung bei GST resp. dem Vertragspartner des Gastes zu den normalen Bürozeiten. Bei Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen im Kanton Bern ist der nächste Werktag massgebend. Dies betrifft auch Mitteilungen per E-Mail, auf Telefonbeantworter usw. 

Annullationskostenversicherung: GST empfiehlt dem Gast den Abschluss einer Annullationskostenversicherung, welche im Falle einer Annullierung im Rahmen der Versicherungspolice die Annullierungskosten übernimmt. 

Hinweis: Es besteht kein Widerrufs- und kein unentgeltliches Rücktrittsrecht bei touristischen Dienstleistungen, bei welchen die Daten der Leistungserbringung vereinbart worden sind oder die Leistungen in einem vereinbarten Zeitraum bezogen werden können.

7. Beanstandungen bei Unterkünften und anderen vermittelten Leistungen

Sollte der Gast mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden sein oder einen Schaden erleiden, so hat er sich unverzüglich mit seinem Vertragspartner (Hotel, Bed & Breakfast, Ferienwohnungsvermieter usw.) in Verbindung zu setzen und Abhilfe zu verlangen. Das weitere Vorgehen und die Rechte des Gastes richten sich nach den Vertragsbedingungen des Vertragspartners des Gastes. Sollte der Vertragspartner nicht erreichbar sein oder nicht für (genügende) Abhilfe usw. sorgen, kann sich der Gast an GST wenden (Tel. +41 33 748 81 81, E-Mail: info@gstaad.ch). GST wird im Auftrag des Gastes mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen, um eine Lösung zu finden. Allein der Vertragspartner des Gastes ist für die Behebung des Mangels, Schaden usw. zuständig.

GST macht den Gast ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Mängel, Schäden oder nicht gehörige Vertragserfüllung so rasch als möglich dem Vertragspartner gemeldet werden müssen, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Wird der Vertragspartner nicht oder nicht so rasch als möglich orientiert, muss mit dem Verlust sämtlicher Rechte gerechnet werden.

8. Leistungsänderungen, Höhere Gewalt bei Unterkünften und anderen vermittelten Leistungen

Die Hotels, Bed & Breakfast, Ferienwohnungsvermieter und Anbieter anderer Aktivitäten behalten sich das Recht vor, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn Höhere Gewalt, Naturereignisse, unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse, behördliche Massnahmen usw. dies erfordern. Die Anbieter werden bemüht sein, angemessene Ersatzleistungen zu erbringen. Sollten angemessene Ersatzleistungen nicht möglich sein, so kann der Anbieter den Vertrag kündigen und bereits bezahlte Beträge werden zurückbezahlt (Prämien für Versicherungen werden nicht zurückbezahlt resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Lehnt der Gast eine angemessene Ersatzleistung ab, so wird der bezahlte Betrag nicht zurückbezahlt.

9. Kaution

Bei Ferienwohnungen kann der Vermieter bei der Schlüsselübergabe eine Kaution verlangen, welche bei der Leistungsbeschreibung sowie im Voucher vermerkt ist. Die Kaution ist in bar und in Schweizer Franken zu bezahlen. Sie dient zur Sicherung von Schadenersatzforderungen und der Kosten für erhöhten Reinigungsaufwand. Die Kaution wird bei der Schlüsselrückgabe zurückbezahlt, sofern kein vom Gast/Mieter verursachter Schaden oder zusätzlicher Reinigungsaufwand entstanden ist. 

10. Haftung des Gastes und der Mitreisenden

Der Gast und die Mitreisenden haben die Ferienwohnung, Hotelzimmer usw. sorgfältig zu benutzen und die Hausordnung einzuhalten. Sollte der Gast oder Mitreisende verschuldeter weise Schäden verursachen, so sind diese vollumfänglich zu bezahlen. Allfällige Schäden sind dem Hotel, Bed & Breakfast, Vermieter usw. oder dessen Vertreter unverzüglich zu melden, spätestens bei Abreise. Der Ferienwohnungsmieter muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

11. Haftung von Hotels, Bed & Breakfast, Ferienwohnungsvermieter, Anbieter von anderen vermittelten Leistungen

Diese Anbieter haften dem Gast und Mitreisenden direkt und gemäss ihren eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. GST empfiehlt, sich genügend gegen Unfall und Krankheit zu versichern. Bei der Teilnahme an sportlichen Aktivitäten usw. ist eine umfassende Unfallversicherung empfohlen.

12. Haftung von GST bei vermittelten Unterkünften und anderen vermittelten Leistungen

GST steht für die ordnungsgemässe Reservation der gewünschten Leistungen beim jeweiligen Vertragspartner ein. GST haftet jedoch nicht für die korrekte Vertragserfüllung durch den Vertragspartner des Gastes. Sämtliche Informationen und Beschreibungen über die Hotels, Bed & Breakfast, Ferienwohnungen usw. beruhen auf den Angaben der jeweiligen Anbieter. GST lehnt darüber jegliche Haftung für nicht korrekte Beschreibungen ab. Die Haftung von GST für vermittelte Leistungen ist ausgeschlossen. 

13. Programmänderungen bei Pauschalreisen

GST behält sich das Recht vor, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn Höhere Gewalt, Naturereignisse, unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse, behördliche Massnahmen usw. dies erfordern. GST wird bemüht sein, angemessene Ersatzleistungen zu erbringen. Sollten angemessene Ersatzleistungen nicht möglich sein, so kann GST den Vertrag kündigen und wird bezahlte Beträge zurückbezahlen (Prämien für Versicherungen werden nicht zurückbezahlt resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Lehnt der Gast eine angemessene Ersatzleistung ab, so wird der bezahlte Betrag nicht zurückbezahlt.

Erfolgt die Programm- oder Leistungsänderung während der Reise, wird GST bemüht sein, angemessene Abhilfe zu erbringen. Ist diese nicht möglich oder nicht genügend, so erstattet GST den objektiven Minderwert.

GST ist nicht zur Abhilfe verpflichtet, wenn die Programm- oder Leistungsänderung auf Höhere Gewalt zurückzuführen ist oder die Abhilfe übermässige Kosten verursachen würde.

14. Haftung bei Pauschalreisen

GST haftet für Personenschäden des Gastes und Mitreisenden, für welche eine Buchung vorgenommen worden ist, im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Abkommen. Für andere Schäden (wie Sach- und reine Vermögensschäden) haftet GST je Reisenden höchstens bis zum Zweifachen des für ihn bezahlten Reisepreises, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. GST haftet nicht für Schäden, welche durch Versäumnisse des Geschädigten, unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse Dritter, die keine Leistungen im Rahmen der Pauschalreise erbringen, höhere Gewalt oder Ereignisse verursacht wurden, die trotz gebotener Sorgfalt seitens GST oder des Leistungserbringers unvorhersehbar oder unabwendbar waren. 

Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse in anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen sowie diesen Allgemeinen Buchungsbedingungen von Gstaad Saanenland Tourismus.

Die ausservertragliche oder quasi-vertragliche Haftung kann keine weitergehende Haftung, als wie in diesen Allgemeinen Buchungsbedingungen umschrieben, begründen.

15. Haftung von GST

Die Haftung von GST für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Im Weiteren beschränkt sich die Haftung auf den direkten, unmittelbaren Schaden, d.h. die Haftung für indirekte, mittelbare und Folgeschäden usw. ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbestimmungen gelten für die vertragliche, ausservertragliche und quasivertragliche Haftung. Die ausservertragliche resp. quasivertragliche Haftung kann keine weitergehende Haftung als die vertragliche begründen.

16. Datenschutz

GST untersteht dem schweizerischen Datenschutz (Bundesgesetz über den Datenschutz und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen). 

GST wird die ihm übermittelten Personendaten gemäss den gesetzlichen Vorgaben bearbeiten und soweit notwendig an den Leistungsträger und/oder Schlüsselhalter zur korrekten Vertragserfüllung übermitteln (dies betrifft Vor- und Familienname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Geburtsdatum sowie für Aktivitäten und/oder Mietmaterial notwendige Angaben der buchenden Person und sofern notwendig der Mitreisenden, gebuchte Leistungen, bei Hotelbuchungen auch die Kreditkarteninformationen). Hotels, Bed & Breakfast, Ferienwohnungsvermieter usw. können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen verpflichtet sein, diese Daten Behörden und von ihnen beauftragte Drittunternehmen zur Verfügung zu stellen. Weitere Datenschutzbestimmungen finden sich auf unserer Webseite www.gstaad.ch und bei den gebuchten Unternehmen. 

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Gast und GST unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UNO- Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Thun vereinbart.

Diese Rechtswahl- und Gerichtsstandbestimmung steht unter Vorbehalt von zwingend, d.h. vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen.

Buchungsbedingungen für den Souvenir-Shop

18. Lieferung

GST liefert in der ganzen Schweiz und ins Ausland. Die Versandkosten sind im Preis anteilmässig einberechnet.

19. Eigentumsvorbehalt

GST behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. 

20. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind in Schweizer Franken und inkl. Mehrwertsteuer. Bei Online-Bestellung wird der gesamte Betrag der Kreditkarte (oder TWINT) belastet. Bei telefonischer Bestellung ist auch eine Zahlung auf Rechnung möglich. Der gesamte Betrag ist zahlbar innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung.

21. Rückgaberecht

Es besteht kein Rückgaberecht, ausser bei fehlerhaften und beschädigten Artikeln. Der Käufer ist verpflichtet diese innert 10 Tagen zurücksenden. Die Bestätigung ist beizulegen, damit GST die Rücksendungen sofort gutschreiben kann. Rücksendeadresse:

Gstaad Saanenland Tourismus

Promenade 41

CH-3780 Gstaad

22. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche wegen Fehlern in Abbildungen, Preisen und Texten oder wegen verspäteter und unterbliebener Lieferungen bleiben ausgeschlossen. 

23. Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden im Rahmen der Bestellabwicklung verwendet. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Weitere Angaben zum Datenschutz finden sich unter www.gstaad.ch.

24. Rechtswahl und Gerichtsstands

Anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss des UNO- Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Thun vereinbart.

Diese Rechtswahl- und Gerichtsstandbestimmung steht unter Vorbehalt von zwingend, d.h. vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen.

Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

Gstaad, April 2024 GSTAAD SAANENLAND TOURISMUS